Nach dem „Sturm aufs Kapitol“ am 6. Januar 2021 in Washington D.C. diskutieren der Politikwissenschaftler Jan Rau und der Medienjurist Dr. Matthias C. Kettemann darüber, welche Rolle die Medien dabei spielen. Und ob so etwas auch in Deutschland passieren könnte.
Die US-amerikanische Gesellschaft ist gespalten. Die einen feiern den neu gewählten Präsidenten Joe Biden wie einen Erlöser, die anderen wollen seinen Wahlsieg nicht anerkennen. Ein Konflikt zwischen zwei Wirklichkeiten, der im Sturm auf das Kapitol am 6. Januar seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Im US-Parlament war für diesen Tag die offizielle Auszählung der Wahlmännerstimmen im Kongress anberaumt. Diese abschließende Zertifizierung Joe Bidens als neuen US-Präsidenten wollten die Demonstrant*innen stören.
Schuld nicht (nur) bei Medien
Der Sturm aufs Kapitol sei ein schockierendes, aber keineswegs überraschendes Ereignis, sagt der Politikwissenschaftler Jan Rau. Die Polarisierung der US-amerikanischen Gesellschaft sei nicht von heute auf morgen passiert, sondern schwele bereits seit vielen Jahren. Den beliebten Vorwurf, die digitalen Medien seien mit ihrer Flut an Fake-News Schuld an der Polarisierung, hält er für zu kurz gefasst. Vielmehr hätte es an der Unfähigkeit konservativer Politiker*innen gelegen, den Demagogen Trump aus ihren Reihen fernzuhalten. Hier sieht Rau auch konservative Kräfte in Deutschland in der Pflicht, sich klar gegen antidemokratische Tendenzen zu positionieren.
Trump und Twitter
Twitter war Trumps Lieblingsplattform zur Kommunikation mit dem Volk. Regelmäßig sorgten seine Tweets für Empörung. In der Wahlnacht im November 2020 reagierte das Unternehmen erstmals und versah einige seiner Tweets wegen Falschaussagen mit Warnhinweisen. Nach dem Sturm aufs Kapitol löschte Twitter das Benutzerkonto des amtierenden Präsidenten. Diese Entscheidung sei gleichzeitig richtig, zu spät und hochproblematisch gewesen, kommentiert Matthias Kettemann die Sperre. In dieser Entscheidung spiegeln sich viele Debatten und Probleme rund um die Macht der Plattformbetreiber.
Wer klagt, Twitter würde Trumps Meinungsfreiheit beschneiden, liege zumindest nach geltendem US-Recht falsch, denn Trump hat kein Recht auf Meinungsfreiheit gegenüber Twitter, so Matthias Kettemann. Diese Freiheit genießen Bürger*innen in den USA nur gegenüber dem Staat. Private Unternehmen seien nicht dazu verpflichtet diese Freiheiten zu gewähren. In Deutschland sieht die Gesetzeslage anders aus: Hier sind auch private Akteure, die einen bedeutenden Einfluss auf die öffentliche Kommunikation haben (z.B. Stadien, Flughäfen, soziale Netzwerke), an gewisse Grundrechte gebunden.
Links
Blogbeitrag von Jan Rau zum Thema
Matthias Kettemann zur Twitterlöschung Trumps im Deutschlandfunk
Jan Rau
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Johanna Sebauer
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