BRC060 Regulierung von Telegram und Zoom

Inhalte auf Telegram und Zoom unterliegen kaum rechtlicher Kontrolle oder plattforminterner Moderation. Soll das so bleiben? Die Medienrechtsexpert*innen Amélie Heldt und Martin Fertmann wägen ab.

Spätestens seit Corona kennen wir die Plattformen Zoom und Telegram etwas besser. Hier die unersetzliche Komponente im Home-Office, dort die vermeintliche Spielwiese der Corona-Leugner*innen, auf der prominente Stimmen wie Attila Hildmann und Xavier Naidoo hunderttausende Menschen erreichen.

Telegram

Nicht nur bei Menschen mit sogenannten „alternativen Meinungen“ ist Telegram beliebt, sondern auch bei jenen, die illegale Inhalte verbreiten wollen. Einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW zufolge, finden sich Telegram Rechtsverstöße in den Bereichen Rechtsextremismus, Pornografie, Drogen- und Dokumentenhandel. Der Ruf nach einer Regulierung dieser digitalen Räume wird immer lauter.

Zoom

Auch bei Zoom stellt sich die Frage nach Regulierung. Durch seine wachsende Bedeutung als Kommunikationsraum wachsen auch Begehrlichkeiten, Vorgaben darüber zu machen, was auf der Plattform gesagt werden darf und was nicht. Zum Teil geschieht dies bereits. Eine Vortragsveranstaltung mit der zur Palästinenser-Organisation „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP) gehörenden Rednerin Leila Khaled hatte Zoom im September 2020 abgesagt, nachdem es im Vorfeld zu Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Protestaktionen vor der Zoom-Firmenzentrale gekommen war. Die PFLP wird von den USA als terroristisch eingestuft.


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 Martin Fertman

Amélie Heldt

Johanna Sebauer

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