BRC038 Facebooks "Supreme Court"

Mark Zuckerberg hat angekündigt, dass in Zukunft eine unabhängige Instanz, eine Art „Supreme Court“, in strittigen Content-Fragen als Beschwerdestelle für Nutzerinnen und Nutzer herhalten soll. In Folge 38 des BredowCasts erklärt die Juristin Amélie Heldt, welche rechtlichen Fragen dieses Vorhaben aufwirft.

Amélie Heldt ist Juristin und beschäftigt sich als Doktorandin am Hans-Bredow-Institut mit Meinungsfreiheit in Sozialen Netzwerken. Dort wird die Meinungsfreiheit bislang durch die Regeln des jeweiligen Netzwerks geregelt. Bei Facebook sind dies die Community Standards, denen man bei Eintritt in die Plattform zustimmt. Verstößt man gegen sie und postet beispielsweise gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalt, hat Facebook das Recht, diesen Inhalt von der Plattform zu löschen.

Mark Zuckerbergs neuer Vorschlag, die Löschung von Inhalten von einer unabhängigen Instanz überwachen zu lassen, wirft einige Fragen auf. Wer sollen die Richterinnen und Richter sein, die in Zukunft in Facebooks „Supreme Court“ sitzen? Wer bestellt sie? Wie kann diese Instanz Regeln für die gesamte Welt interpretieren? Amélie Heldt bespricht sie mit Johanna Sebauer.

 

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